Bei diesem Thema müssen wir uns zuerst den Begriff Mord genauer ansehen. Wir unterscheiden zwischen einer niederträchtigen Tat gegen den Willen eines Opfers und der ausdrücklichen Bitte des Patienten, während der Täter aus Barmherzigkeit einwilligt. Außerdem unterscheiden wir zwischen der Beihilfe zum Suizid, bei der beispielsweise Tabletten verschrieben werden dürfen, und einem reinen Begleiten auf dem Weg. Aktive Sterbehilfe ist in Europa aktuell nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Spanien erlaubt, in Portugal wird gerade ein Gesetz überprüft und in der Schweiz ist die aktive Begleitung sogar für Menschen anderer Länder legal.
(Der folgende Beitrag beinhaltet meine Meinung.)
Der Begriff Euthanasie findet ausschließlich bei unheilbaren Kranken Anwendung. Ein Grund dafür können extreme Schmerzen des Patienten sein, welche bis zur ständigen Bettlägerigkeit führen können. Natürlich kann mit Medikamenten gegengewirkt werden, doch meist nicht bis zur Schmerzfreiheit. Außerdem regieren Menschen sehr unterschiedlich auf Drogen. Ihre Wirkung und der Kontrollverlust können eine wahre Qual werden. Dies kann sogar so weit führen, dass Menschen in ihren eigenen Körpern begraben werden. Gerade die Netflix-Serie Black Mirror beschäftigt sich sehr oft mit dem Thema. Kann man nicht mehr richtig hören und sehen, kann man keine Unterhaltung mehr konsumieren und vegetiert vor sich hin. Langeweile und Belanglosigkeit sind für viele Menschen extrem quälend und auch in der Religion als Fegefeuer eine Bestrafung. Hinzu kommt noch, dass man keine Hoffnung auf eine Wunderheilung hat, sondern einfach nur noch auf das Ende wartet.
Die Kirche ist selbstredend dagegen, dass Menschen über das von Gott gegeben Leben entscheiden. Sie glauben an einen erhöhten Druck auf kranke Menschen, die ihre Existenz rechtfertigen müssen. Dies ist schon sehr weit gedacht, jedoch sicherlich ein Problem, welchem man Einhalt gebieten muss. Doch nur, weil es Probleme geben könnte, ist dies kein zwingendes Argument, die Euthanasie zu verbieten. Nach dieser Theorie müsste die Menschheit ohne Gottesbeweis die Kirchen abschaffen. Da der Glaube nur für die Gläubigen Gültigkeit besitzt, ist die Stimme einer Organisation, die an etwas Übernatürliches glaubt, für eine Entscheidung des Staates vollkommen irrelevant, wofür die Säkularisierung steht. Freilich können Priester Gläubige auf ihrem Weg begleiten und sie spirituell unterstützen.
Weiter müssen Ärzte geschützt werden, denn es darf von niemandem verlangt werden, tödliche Arzneien zu verschreiben oder die letzte Injektion zu setzen. Der Staat hat keine gültige Rechtfertigung, den Menschen die Eigenentscheidung zu verweigern. Früher oder später wird jedoch die Frage aufkommen, ob auch Menschen aus psychischen Gründen ein Recht auf eine aktive Sterbehilfe haben. Dies könnte die Schädigung von dritten bei einem Selbstmord reduzieren und einige könnten sich auf dem Weg auch umentscheiden. Allerdings würden vielleicht auch die Zahlen der Selbstmörder erheblich steigen.
Euthanasie, Sterbehilfe und Begleiteter Suizid
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit Begleitete Sterbehilfe, Begleiteter Suizid, Euthanasie, Euthanasie allgemein, Euthanasie Ärzte, Euthanasie EU, Euthanasie Europa, Euthanasie Evangelische Kirche, Euthanasie Gesetz, Euthanasie Gesetze, Euthanasie Katholische Kirche, Euthanasie Kirche, Euthanasie Konsequenzen, Gebbi, MCPM, Sterbehilfe, Sterbehilfe allgemein, Sterbehilfe Ärzte, Sterbehilfe EU, Sterbehilfe Europa, Sterbehilfe Evangelische Kirche, Sterbehilfe Gesetz, Sterbehilfe Gesetze, Sterbehilfe Katholische Kirche, Sterbehilfe Kirche, Sterbehilfe Konsequenzen, Suizid, Suizid allgemein, Suizid EU; Suizid Europa, Suizid Gesetz, Suizid Gesetze verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.